Direkteinstieg Sozialpädagogische Assistenz

verkürzte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistenten (praxisintegriert)

Aufnahmevoraussetzungen

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

sowie

  • der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer: mind. zwei Jahre)

und

  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Ausbildungsziel

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) befähigt dazu, in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horte) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Ausbildungsdauer

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/ zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten dauert zwei Jahre (24 Monate). Sie beginnt in der Regel am 1. September.

Verhältnis zwischen Theorie und Praxis

Im 1. Ausbildungsjahr:

  • 3 Tage in der Woche Schule (theoretische Ausbildung)
  • 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. Krippe, Kindergarten).

Im 2. Ausbildungsjahr:

  • 2 Tage in der Woche Schule (theoretische Ausbildung)
  • 3 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. Krippe, Kindergarten).

Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Es besteht ein Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

Ausbildungsinhalte

Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“/„staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

  • Ziel der Ausbildung ist es, dass Sie berufliche Handlungskompetenzen erwerben um,
  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrzunehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen zu entwickeln,
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse zu begleiten,
  • die Entwicklung der Kinder professionell zu begleiten,
  • Gruppen pädagogisch zu begleiten,
  • mit den Eltern und Bezugspersonen vertrauensvoll zusammen zu arbeiten,
  • Kinder bei der Bewältigung von Übergängen (z. B. in die Grundschule) zu begleiten und diesen Prozess mitzugestalten,
  • Kinder im Kindergartenalltag zu betreuen und zu versorgen.

Neben Grundlagen in Pädagogik, Psychologie und der Methodik und Didaktik liegen weitere wichtige Themenbereiche der Ausbildung in den Bereichen Musik/Rhythmik, Bewegung und Gesundheit, sprachliche Bildung und Medienbildung.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung wird im Arbeitsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an bzw. nach den jeweils gültigen Tarifverträgen. Sie erfolgt idealerweise nach den Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2. Dabei kann ein Grundbetrag vom Träger, der Rest durch die Agentur für Arbeit finanziert werden.

Prüfung und Abschluss

Am Ende des 2. Schuljahres finden die Abschlussprüfungen statt

Nach dem erfolgreichen Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich anerkannter Sozialassistent“ verliehen.

Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung (Erzieherin/Erzieher)

Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angestrebt wird. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.

Zertifizierung

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz an der AFS ist seit 2014 von der DQS zertifiziert und arbeitet im Bereich der Arbeitsförderung, auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems, nach höchsten Ausbildungsstandards. Weitere Infos dazu im Flyer zum Download unten.

 

Anmeldung

Anmeldeschluss für das jeweils kommende Schuljahr ist der 1. Mai.

Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich oder können unten heruntergeladen werden.

Bringen Sie zur Anmeldung bitte Folgendes mit:

  • Das ausgefüllte Anmeldeformular
  • Einen tabellarischen Lebenslauf
  • Ein Lichtbild
  • Zeugnis des Hauptschulabschlusses oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs, Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung, ggf. Nachweis über Deutschkenntnisse

Beratung

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Beratung?

Ansprechpartner: Sebastian Heide, Studiendirektor
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Mail-Adresse: heide@afs-ra.de

Jährlich findet im Januar oder Anfang Februar eine Informationsveranstaltung in der Anne-Frank-Schule statt, zu dieser rechtzeitig über die Homepage informiert wird.